So werden Sie Pächter
So werden Sie Gartenpächter:
Die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig durchdacht sein, prägt sie doch entscheidend das künftige Leben der ganzen Familie. Zur Entscheidungshilfe hier ein paar
Fragen, die sich angehende Kleingärtner(-innen) zunächst unbedingt stellen sollten:
Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
Habe ich Freude an der Natur, will ich eigene Erträge aus dem Garten?
Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?
Werden mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?
Kann und will ich mich in einen Verein integrieren?
Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?
Alle Fragen mit " ja " beantwortet? Wunderbar!
Dann könnte ein Kleingarten gut zu Ihnen passen.
Sie müssen dann zunächst Vereinsmitglied (passives Mitglied) werden. Dann kommen Sie auf unsere Warteliste. Die Gärten werden bei Kündigung grundsätzlich zum 1.1. jeden Jahres neu verpachtet.Die Warteliste besteht aktuell aus mehr als 30 Gartenbewerbern und die Wartezeit beträgt aktuell bis zu vier und mehr Jahren. Die Wartezeit ist abhängig von der Anzahl der Kündigungen im laufenden Jahr. Zur Verdeutlichung: im Jahr 2022 wurden 10 Gärten neu vergeben, im Jahr 2023 waren es ebenfalls 10 Neuverpachtungen. Bei einer Gartenaufgabe werden die Interessenten anhand der sogenannten Warteliste der Reihe nach abgefragt. (Es werden aus verschiedenen Gründen jährlich ca. 5-10 Pachtgärten frei). Es kann also durchaus schnell gehen, bis Sie einen Garten bekommen. Wenn die Gartenbewerber, die vor Ihnen auf der Liste stehen, den gerade angebotenen Garten nicht wollen, sei es wegen der Lage, der Größe oder aus sonst welchen Gründen, wird der nächste Interessent auf der Warteliste befragt. So können Sie auf der Liste durchaus schnell nach vorne kommen. Sie können sich dann auch für eine unserer drei Gartenanlagen vormerken lassen.
Das Gartenhäuschen, die Bepflanzung usw. übernehmen Sie vom Vorpächter gegen Bezahlung des zuvor ermittelten Wertes. Dieser Wert beträgt je nach Alter und Zustand des Gartenhäuschens, vorhandener Terrassen und vorhandener Bepflanzung zwischen ca. 500 und 2.000 €. Dies sind aber nur ungefähre Richtwerte. Das Gartenhäuschen und die Ausstattung der Parzelle geht in Ihr Eigentum über, die Parzelle selbst muss gepachtet werden.
Der Landesverband der Gartenfreunde BW hat Richtlinien zur Wertermittlung in Kleingärten erlassen, die sicherstellen, dass niemand übervorteilt werden kann. Die Wertermittlung übernehmen eigens geschulte Fachkräfte der Vereine.
Neben der einmaligen Zahlung für die übernommenen Gegenstände und Einrichtungen fallen natürlich auch laufende Zahlungen an:
Der Vereinsbeitrag beträgt für Pächter seit 2023 fünfzig €, der jährliche Pachtzins, Versicherungsschutz für die Laube, Wassergeld, Stromkosten, Umlagen usw. werden von Ihrem Konto abgebucht. Aber keine Sorge, alles nur relativ kleine Beträge. Die Pacht beträgt pro 100m² jährlich 13 € bei einer durchschnittlichen Parzellengröße von ca. 250 bis 450 m². Die Versicherung für die Gartenlaube (Feuer, Einbruch, Diebstahl) beträgt je nach Höhe der abgeschlossenen Versicherung zwischen 40 € und 60 € pro Jahr.
Die Kleingärtnergemeinschaft pflegt unterhält die Gemeinschaftseinrichtungen und -anlagen, weshalb jeder Pächter Gemeinschaftsarbeit verrichten muss. Zur Zeit sind dies 6 Stunden jährlich pro Parzelle.
Auch wenn Sie keinerlei gärtnerische Vorbildung besitzen, ist dies kein Hindernis. Der Verein hat ausgebildete Fachberater, die Ihnen gerne zur Seite stehen. Durch praktische
Anleitungen vor Ort können Sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten jederzeit erweitern.